Bewertung und Erstellung von Dienstanweisungen im öffentlichen Auftragswesen / Vergabewesen

Die Bewertung und Erstellung einer Dienstanweisung im öffentlichen Auftragswesen erfordert „know-how“ und Erfahrung.

Neben Inhalte

  • zum Vergaberecht,
  • zum Haushaltsrecht,
  • zum Beihilfe- und Zuwendungsrecht,
  • zur Korruptionsprävention / Compliance und
  • zu (landesspezifischer) Verwaltungsvorschriften

sind auch organisatorische Belange im Rahmen des Beschaffungsmanagements, wie beispielsweise

  • Organisationstrukturen
  • Prozesse
  • Zeichnungsbefugnisse und
  • Beschaffungscontrolling,

unter Berücksichtigung der Personal- und Sachressourcen zu bewerten.

Bewertung und Erstellung von Dienstanweisungen im öffentlichen Auftragswesen / Vergabewesen
Bewertung und Erstellung von Dienstanweisungen im öffentlichen Auftragswesen / Vergabewesen

Ihr Mehrwert

Häufig werden Dienstanweisungen zur Überforderung der Beschäftigten zu „umfangreich“ oder zu „oberflächlich“ verfasst.

„Wer alles im Rahmen einer Dienstanweisung regeln möchte, der regelt in der Folge nichts.“

Im ungünstigsten Fall wird die Dienstanweisung durch die Beschäftigen nur teilweise oder gar nicht eingehalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich handlungsunsicher. Zeitverluste und unnötige Arbeitserschwerung, da z.B. der Prozess nicht zur bestehenden Organisationsstruktur passt, sind die Folge.

Das linguistische und rechtskonforme Verfassen einer fachbezogenen Dienstanweisung kann nur gelingen, wenn der Verfasser Erfahrung im Schreiben fachbezogener Dienstanweisungen im öffentlichen Auftragswesen gesammelt hat und den Transfer zur korrekten Beschaffungspraxis herstellen kann.

Die fundierte Anamnese des „Patienten“ durch einen erfahrenen (externen) Dritten hilft beim Blick über den Tellerrand sowie beim Ermitteln des erforderlichen Regelungsumfangs.

Lassen Sie sich bei der Bewertung und Erstellung einer individuellen Dienstanweisung im öffentlichen Auftragswesen / Vergabewesen unterstützen.

Preis

  • individuell auf Anfrage
  • pauschal oder aufwandsbezogen

Fallbesprechung nach dem Seminar

Das Seminar ist beendet und im Nachgang kommen weitere Fragen auf – was nun?

Gerne stehe ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite. Hierzu haben Sie im Anschluss an das Seminar die Möglichkeit, „Termine zur weiteren theoretischen Fallbesprechung“ zwecks zusätzlicher Qualifikation und Fortbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vereinbaren.

Inhalte der Fallbesprechung können beispielsweise sein:

  • Unterstützung bei hypothetischen Fallbewertungen im Rahmen einer praxisorientierten Wissensvermittlung
  • Erfahrungsaustausch und / oder
  • Coaching und Mentoring.

Preis

  • individuell auf Anfrage
  • pauschal oder aufwandsbezogen
In der heutigen Wissensgesellschaft ist "lernen" wichtiger denn je: Dies gilt auch für die öffentliche Verwaltung!
In der heutigen Wissensgesellschaft ist "lernen" wichtiger denn je: Dies gilt auch für die öffentliche Verwaltung!

Hinweis

Es handelt sich um keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Fallbesprechung umfasst eine praxisorientierte Wissensvermittlung. Sie dient der richtigen Anwendung von Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit den Seminarinhalten.